Beratung & Vertragserstellung für Start-Ups, kleine und mittelständische Unternehmen
Mitarbeiterbeteiligungen ermöglichen es Ihnen, wertvolle Mitarbeiter zu gewinnen, zu binden und zu motivieren
Individuelle Beteiligungsprogramme von spezialisierten Gesellschaftsrechtsanwälten und erfahrenen Unternehmern
Umfangreich, transparent, kostengünstig
Mitarbeiterbeteiligungen - im englischen “Employee Stock Option Plan” (ESOP) - sind in den letzten Jahren in aller Munde. Welche Möglichkeiten haben Sie, Ihre Mitarbeiter am Unternehmenserfolg zu beteiligen? Welche Formen der Mitarbeiterbeteiligung gibt es? Wir klären Sie gerne auf.
Warum? In erster Linie sind Mitarbeiterbeteiligungen ein Baustein einer erfolgreichen und nachhaltigen Strategie, Ihre MitarbeiterInnen zu gewinnen, zu binden und zu motivieren.
Start-Ups
(mit/ohne Investoren)
Klein- und mittelständische
Unternehmen
Großunternehmen
& Tochergesellschaften
Unsere Partneranwälte beraten seit Jahren insbesondere Unternehmen der Kreativ- und Technologiewirtschaft im Gesellschaftsrecht sowie allen damit eng zusammenhängenden Fragestellungen wie Finanzierungsrunden und Exits, ESOP/VSOP, IP-/IT-Rechte und Datenschutz.
Die Ausgestaltung Ihres Beteiligungsprogrammes ist stark von Strukturen und Gegebenheiten Ihres Unternehmens abhängig. Darüber hinaus gibt es aus Unternehmens- und Mitarbeitersicht zahlreiche Faktoren zu bedenken, die eine individuelle Beratung essenziell machen, um teure Versäumnisse zu vermeiden.
Unsere Partneranwälte von trustberg sind auf Gesellschaftsrecht und Venture Capital spezialisiert und in Deutschland mit Büros in Berlin, München, Frankfurt und Hamburg vertreten.
Der trustberg Partner Dr. Christopher Hahn ist selbst Co-Founder verschiedener Startups sowie Autor führender Bücher (z.B. “Virtuelle Mitarbeiterbeteiligung”) und somit ein ausgewiesener Experte für digitale Prozesse und deren rechtliche Umsetzung. Zu seinem Fachgebiet zählt vor allem die Beteiligung von Mitarbeitern, Führungskräften und anderen key persons.