Unkompliziert und fachkundig. Wir beraten Sie individuell für Ihr maßgeschneidertes (virtuelles) Mitarbeiterbeteiligungsprogramm
Mitarbeiterbeteiligungen ermöglichen es Ihnen, wertvolle Mitarbeiter zu gewinnen, binden und zu motivieren
Individuelle Beteiligungsprogramme von spezialisierten Gesellschaftsrechtsanwälten und erfahrenen Unternehmern
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Virtuelle Mitarbeiterbeteiligungen – englisch „Virtual Stock Option Plans“ (VSOP) – ist der Oberbegriff für eine vertragliche Vereinbarung, mit der ArbeitnehmerInnen so gestellt werden, als wären sie unmittelbar am Unternehmen beteiligt. Dabei werden sie nicht zum Gesellschafter im gesellschaftsrechtlichen Sinn, was virtuelle Beteiligungen gegenüber realen Anteilen deutlich unkomplizierter und flexibler macht.
Virtuelle Anteile
Mitarbeiterln wird nicht Miteigentumer*in
Keine Beurkundung des Programms notwendig
Keine Beurkundung pro Mitarbeiter*in notwendig
Geringe Bürokratie
Steuerlast bei Cash-Event (z.B. Exit-Fall)
Keine unerwünschte Steuerpflicht bei Ausgabe
Reale, gesellschaftsrechtliche Anteile
Mitarbeiterln wird Miteigentumer*in samt Mitspracherechten
Notarielle Beurkundung bei erstmaliger Zuteilung notwendig
Notarielle Beurkundung pro Mitarbeiter*in notwendig
Hohe Bürokratie
Steuerlast bei Ausgabe der Anteile je nach Vertragsgestaltung denkbar
Unerwünschte Steuerpflicht bei Ausgabe
Unsere Partnerkanzlei trustberg ist eine auf Gesellschaftsrecht und Venture Capital spezialisierte Wirtschaftsrechtsboutique mit Büros in Berlin, München, Frankfurt und Hamburg.
Der trustberg Partner Dr. Christopher Hahn ist selbst Serien-Gründer und Unternehmer sowie Autor führenden Bücher (z.B. “Virtuelle Mitarbeiterbeteiligungen”). Er ist somit ein ausgewiesener Experte für die Einführung von Mitarbeiterbeteiligungen deren rechtlicher Umsetzung. Zu seinem Fachgebiet zählt vor allem die Beteiligung von Mitarbeitern, Führungskräften und anderen key persons.