Virtuelle Anteile für Ihre MitarbeiterInnen

VON GMBHs / SMEs / START-UPs
Unkompliziert und fachkundig. Wir beraten Sie individuell für Ihr maßgeschneidertes (virtuelles) Mitarbeiterbeteiligungsprogramm

Virtuelle Mitarbeiterbeteiligungen ermöglich es, unbürokratisch Schlüsselmitarbeiter binden & motivieren

Individuelle Beteiligungsprogramme von spezialisierten Anwälten & erfahrenen Unternehmern

Effizient, rechtssicher, kostengünstig

Dr. Christopher Hahn
- Gesellschaftsrechts-Anwalt & Autor, veröffentlicht: SpringerGabler

Veröffentlichungen in

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Mitarbeiterbeteiligung
- was ist das eigentlich?

Virtuelle Mitarbeiterbeteiligungen – englisch „Virtual Stock Option Plans“ (VSOP) – ist der Oberbegriff für eine vertragliche Vereinbarung, mit der ArbeitnehmerInnen so gestellt werden, als wären sie unmittelbar am Unternehmen beteiligt. Dabei werden sie nicht zum Gesellschafter im gesellschaftsrechtlichen Sinn, was virtuelle Beteiligungen gegenüber realen Anteilen deutlich unkomplizierter und flexibler macht.

Nur über eine Incentivierung durch eine Beteiligung am Unternehmenserfolg haben wir eine Chance im war for talents.
- Christian Miele
Präsident Bundesverband Deutsche Startups

Einige der wichtigsten Vorteile realisieren Sie in den Bereichen:

Langfristige
Mitarbeiterbindung
Langfristige Mitarbeiterbindung
Gewinnung
von Top-Talenten
Gewinnung von Top-Talenten
Anhaltendene
Motivationssteigerung
Anhaltendene Motivationssteigerung
Optimierung der
eigenen Liquidität
Optimierung der eigenen Liquidität
Stärkung der Firmenkultur
& Zusammengehörigkeit

Virtuelle Anteile erfreuen sich vor allem wegen Ihrer unbürokratischen Verwaltung und steuerlichen Vorteilen großer Beliebtkeit

VSOP / Virtuelle Anteile

Virtuelle Anteile

Mitarbeiterln wird nicht Miteigentumer*in

Keine Beurkundung des Programms notwendig

Geringe Bürokratie

Steuerlast bei Cash-Event (z.B. Exit-Fall)

Keine unerwünschte Steuerpflicht bei Ausgabe

ESOP / “Reale Anteile”

Reale, gesellschaftsrechtliche Anteile

Mitarbeiterln wird Miteigentümer*in

Notarielle Beurkundung bei erstmaliger Zuteilung notwendig

Notarielle Beurkundung pro Mitarbeiter*in notwendig

Hohe Bürokratie

Steuerlast bei Ausgabe der Anteile je nach Vertragsgestaltung denkbar

Unerwünschte Steuerpflicht bei Ausgabe

trustberg - Ihr rechtlicher Experte für Mitarbeiterbeteiligung

Unsere Partnerkanzlei trustberg ist eine auf Gesellschaftsrecht und Venture Capital spezialisierte Wirtschaftsrechtsboutique mit Büros in Berlin, München, Frankfurt und Hamburg.

Der trustberg Partner Dr. Christopher Hahn ist selbst Co-Founder verschiedener Startups sowie Autor führender Bücher (z.B. “Virtuelle Mitarbeiterbeteiligung”) und somit ein ausgewiesener Experte für digitale Prozesse und deren rechtliche Umsetzung. Zu seinem Fachgebiet zählt vor allem die Beteiligung von Mitarbeitern, Führungskräften und anderen key persons.

Dr. Christopher Hahn
- Gesellschaftsrechts-Anwalt & Autor, veröffentlicht: SpringerGabler

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Lawyers

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Partners

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Books & publications

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Munich, Berlin, Frankfurt,
Hamburg, Prague, Milan

Unser Prozess

In wenigen Tagen vom Erstkontakt zu Ihrem Beteiligungsprogramm.

1

Gespräch zum Verständnis Ihres Bedarfs

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Wir möchten Ihr Unternehmen und Ihre individuellen Anforderungen verstehen, um Ihr maßgeschneidertes Beteiligungsprogramm zu erstellen.

2

Persönliche Beratung und Erstellung der Verträge

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Wir beraten Sie, um die passende, zielgerichtete Lösung für Ihr Unternehmen & Ihre MitarbeiterInnen zu finden - und formulieren die notwendigen Verträge anwaltlich, passend und rechtssicher.

3

Zusenden Ihres sofort-nutzbaren Vertragswerkes

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Innerhalb weniger Tage erstellen wir ihr maßgeschneidertes Beteiligungsprogramm - sofort einsetzbar, rechtssicher und zielorientiert.