Erstellung & Verhandlung eines Starter-Programms durch Rechtsanwalt
Indiv. Beratung zu Regelungen für Gesellschafter und MitarbeiterInnen
Ihr VSOP-Vertragswerk
Der individuelle Zeichnungsschein für Ihre MitarbeiterInnen
Klauseln für Bestands- und Neuinvestoren
Abfindungsrecht der Gesellschaft
Buy-Out-Recht & Fade-out Regelung
Exit-Rechner mit Berechnungsformel und Beispiele
*netto, vorbehaltlich Einzelfallprüfung
MEHR ERfAHREN
Zeichnungsschein
Der Zeichnungsschein ist das individuelle Vertrags-dokument zwischen der Gesellschaft und dem Begünstigten. Er umfasst bspw. die individuelle Anteilshöhe oder den Beginn der Vereinbarung.
VSOP-Vertrag
Die Regelungen des Virtual Stock Option Plan bilden das Rahmenwerk. Neben der wichtigen Festlegung des Basiswertes der virtuellen Anteile, finden sich dort allgemeine Regelungen zum Inhalt des Anspruchs des Begünstigten, zum Procedere der Ausübung sowie zum Hintergrund und zum Umfang des Mitarbeiterbeteiligungs-programms.
Execution Note
Die Ausübungserklärung verweist ebenso auf die VSOP-Konditionen und regelt die wirtschaftliche Realisierung der virtuellen Anteile im Exit-Fall oder bei Eintritt der Ausübungsvoraussetzungen.
Klauseln für Bestands- und Neuinvestoren
Investoren und sonstige Gesellschafter haben teils andere Bedürfnisse und Interessen als die Gründer*innen. Mit dedizierten Klauseln sorgen Sie dafür, dass es im Exit-Fall nicht zu Überraschungen und Enttäuschungen kommt.
Abfindungsrecht der Gesellschaft
Die Gesellschaft benötigt Flexibilität, um auf unvorhergesehene Dinge Rücksicht nehmen zu können. Ein fein ausgestaltetes Abfindungsrecht ermöglicht es der Gesellschaft, auch außerhalb eines Exits die Ansprüche der Begünstigten aus dem VSOP vorzeitig und fair auszubezahlen.
Buy-Out-Regelung
Bei organisch gewachsenen oder Mittelständischen Unternehmen ist der Exit nur eine mögliche Option. Um die Begünstigten gleichwohl zu motivieren, können diese nach Ablauf eines Mindestzeitraums ihre virtuellen Anteile zu vorab festgelegten Konditionen an die Gesellschaft veräußern. Wichtig sind in diesem Zusammenhang Regelungen zum Ausübungszeitraum und den Ausübungsvoraus-setzungen (insbesondere vorhandene Liquidität bei der Gesellschaft).
Fade-out Regelung
Auch nach einem Exit kann es gewünscht sein, die Begünstigten im Unternehmen zu halten. So wünscht beispielsweise ein neuer Gesellschafter, dass die Begünstigten für einen bestimmten Zeitraum weiterhin der Gesellschaft ihre Leistung zur Verfügung stellen. Um dies für alle Seiten fair zu regeln, sind sog. Fade-out Klauseln marktüblich abzustimmen.
Exit-Rechner und Berechnungsformel
Unser Exit-Rechner ermöglicht es Ihnen, verschiedene Szenarien innerhalb weniger Sekunden durchzurechnen. Verändern Sie den Basis-Wert oder Exit-Erlös und vollziehen Sie nach, welche Implikationen dies für Ihre Mitarbeiter*innen und Auszahlungen hat.
Begleitende Dokumentation
Wir halten unsere Verträge möglichst simpel und verständlich, obgleich wir Sie rechtssicher und eindeutig formulieren.
Für Ihre Mitarbeiter*innen oder den Gesellschafterkreis bieten wir optional eine umfassende Dokumentation. Die Erklärung der VSOP-Dokumente umfasst eine Erklärung der Paragraphen und Klauseln.
Unser Prozess
In wenigen Tagen vom Erstkontakt zu Ihrem Beteiligungsprogramm.
1
Gespräch zum Verständnis Ihres Bedarfs
Wir möchten Ihr Unternehmen und Ihre individuellen Anforderungen verstehen, um Ihr maßgeschneidertes Beteiligungsprogramm zu erstellen.
2
Persönliche Beratung und Erstellung der Verträge
Wir beraten Sie, um die passende, zielgerichtete Lösung für Ihr Unternehmen & Ihre MitarbeiterInnen zu finden - und formulieren die notwendigen Verträge anwaltlich, passend und rechtssicher.
3
Zusenden Ihres sofort-nutzbaren Vertragswerkes
Innerhalb weniger Tage erstellen wir ihr maßgeschneidertes Beteiligungsprogramm - sofort einsetzbar, rechtssicher und zielorientiert.
KOSTENFREI & UNVERBINDLICH
Buchen Sie jetzt Ihre Erstberatung
Für Start-Ups (mit/ohne Investoren)
Für Kleinunternehmen & Agenturen
Für mittelständische Unternehmen
Ihre Zufriedenheit hat für uns Priorität
Passgenau für Ihr Unternehmen
Das VSOP-Programm wird individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten.
Von ausgewiesenen Experten
Wir sind erfahrene UnternehmerInnen undVenture-Capital Anwälte.
Kostentransparenz mit unseren Festpreisen
Keine Überraschungen, keine versteckten Beratungskosten.
Flexibel in der Ausgestaltung
ESOP? VSOP? Hurdle shares? ...? Wir diskutieren gerne die Vor- und Nachteile
Ehrlich, direkt und transparent
Wir sagen Ihnen, was wir denken - und geben Ihnen unabhängige Empfehlungen.
Offen für Ihre Fragen und individuellen Themen
Melden Sie sich gerne bei uns, wenn Sie Fragen oder spezielle Themen haben.
Warum sollten Sie ein Beteiligungsprogramm für Ihre MitarbeiterInnen in Erwägung ziehen?
Mitarbeiterbeteiligungen sind gleich aus mehreren Gründen ein geeignetes Instrument zur Personalentwicklung. In Kurzform die wichtigsten: Zum einen motivieren sie Mitarbeiter, indem sie ihnen eine Identifikation mit ihrem Unternehmen ermöglichen. Zum anderen hat der Arbeitnehmer die Chance auf einen potenziell großen finanziellen Vorteil. Gute Beschäftigte bleiben durch Beteiligungsprogramme länger im Unternehmen (Personalbindung), auch, um ihre Vorteile durch die Beteiligung zu realisieren.
Was ist der Unterschied zwischen virtuellen Anteilen, VSOP, Stock Options, ESOP und Phantom Shares?
Virtuelle Anteile werden innerhalb eines „Virtual Stock Option Plan“, kurz VSOP, vergeben. Der Virtual Stock Option Plan (VSOP) bildet also das Rahmenwerk für die Ausgabe virtueller Anteile. Begriffe wie Phantom Shares oder Phantom Stock werden oftmals als Synonyme zu virtuellen Anteilen verwendet. Der Begriff ESOP, d.h. "Employee Stock Option Plan", wird häufig für jegliche Art der Mitarbeiterbeteiligungen verwendet. Oftmals werden - im Vergleich zum VSOP - mit dem ESOP reale Unternehmensanteile bzw. die Option auf reale Anteile verbunden.
Was ist der Unterschied zwischen ESOP und VSOP?
Beim ESOP erhält der Mitarbeiter eine Option auf echte Anteile (Aktien oder GmbH-Beteiligung). Er wird Gesellschafter, hat Stimmrechte und ist an Gewinnausschüttungen beteiligt. Beim VSOP erhält der Mitarbeiter “nur” virtuelle Anteile. Er bekommt je nach Vereinbarung ebenfalls einen entsprechenden Anteil am Gewinn und an einem eventuellen Exit-Erlös. Dabei wird er aber nie Gesellschafter und hat entsprechend auch keine Stimm- oder sonstigen Rechte. Die VSOP-Vereinbarung ist ein rein schuldrechtlicher Vertrag. Die praktische Ausgestaltung von ESOP und VSOP obliegt Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Üblicherweise wird vereinbart, dass der Mitarbeiter über einen längeren Zeitraum weitere Anteile erhält, wenn er im Unternehmen bleibt - bis zu einer gewissen Grenze.