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Ausstieg von beteiligten Mitarbeitern: Bad Leaver vs. Good Leaver

Dr. Christopher Hahn
Dieser Artikel wurde zuletzt aktualisiert am: 26.04.2023

In der modernen und schnelllebigen Arbeitswelt ist es für Unternehmen immer wichtiger, qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen, zu motivieren und langfristig an das Unternehmen zu binden. Innovative Firmen, insbesondere Start-ups und KMUs, nutzen daher verstärkt Mitarbeiterbeteiligungsprogramme wie ESOPs (Employee Stock Ownership Plan) oder VSOPs (Virtual Stock Option Plan), um Talente anzulocken, zu begeistern und diese möglichst langfristig an das Unternehmen zu binden. Doch was geschieht, wenn ein beteiligter Mitarbeiter das Unternehmen verlässt? In diesem Beitrag untersuchen wir die Begriffe "Bad Leaver" und "Good Leaver" und erläutern, wie Unternehmen mit den verschiedenen Szenarien umgehen können, um ihre Mitarbeiterbeteiligungsprogramme erfolgreich zu gestalten.

Bad Leaver & Good Leaver – was bedeutet das?

  • Good Leaver: Ein Good Leaver ist ein Mitarbeiter, der das Unternehmen verlässt, ohne gegen vertragliche Vereinbarungen oder gesetzliche Bestimmungen verstoßen zu haben. Gründe hierfür können eine ordentliche Kündigung, der Renteneintritt oder persönliche Gründe sein. In solchen Situationen behält der Good Leaver normalerweise seine erworbene Beteiligung und kann von möglichen Gewinnausschüttungen oder Verkaufserlösen profitieren.
  • Bad Leaver: Im Gegensatz dazu ist ein Bad Leaver ein Mitarbeiter, der das Unternehmen unter ungünstigen Umständen verlässt, etwa aufgrund von vertragswidrigem Verhalten, fristloser Kündigung oder einem schwerwiegenden Pflichtverstoß. In solchen Fällen tritt die Rückgabe oder der Verfall der Mitarbeiterbeteiligung ein, um die Interessen des Unternehmens und der verbleibenden Mitarbeiter zu wahren.

Welche rechtlichen Aspekte sind zu beachten?

  • Leaver-Klauseln: Um unterschiedliche Szenarien bei Mitarbeiteraustritten zu regeln, enthalten Mitarbeiterbeteiligungsverträge häufig sogenannte "Leaver-Klauseln". Diese Klauseln legen die Rechte und Pflichten der beteiligten Mitarbeiter und des Unternehmens im Falle eines Austritts fest. Leaver-Klauseln sollten eindeutig und verständlich formuliert sein, um rechtliche Auseinandersetzungen zu verhindern.
  • Vesting: Ein weiterer wichtiger Aspekt bei Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen ist das sogenannte "Vesting". Dabei handelt es sich um eine zeitliche Staffelung der Beteiligungsrechte, die dafür sorgt, dass Mitarbeiter ihre Anteile erst nach einer bestimmten Betriebszugehörigkeit oder dem Erreichen von definierten Zielen vollständig erwerben. Dadurch wird verhindert, dass Mitarbeiter kurz nach der Beteiligung das Unternehmen verlassen und trotzdem von der erhaltenen Beteiligung profitieren.

Wie werden Mitarbeiterbeteiligungsprogramme gestaltet?

  • Transparenz und Verständlichkeit: Für eine erfolgreiche Umsetzung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen ist es wichtig, die Verträge und Regelungen transparent und verständlich zu gestalten. Mitarbeiter sollten die Chancen und Risiken ihrer Beteiligung klar erkennen können und über die Folgen eines möglichen Austritts aus dem Unternehmen informiert sein. Dies schafft Vertrauen und fördert die Akzeptanz der Beteiligungsprogramme. In rechtlicher Sicht fordert dies auch das Transparenzgebot nach § 307 Abs. 1 S. 2 BGB, wonach die Bestimmungen des VSOP klar, verständlich und eindeutig sein müssen, sodass der Begünstigte weiß, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe ihm Zahlungsansprüche zustehen.
  • Ausgewogene Regelungen: Die Regelungen für Good Leaver und Bad Leaver sollten ausgewogen sein und sowohl die Interessen der Mitarbeiter als auch die des Unternehmens berücksichtigen. Dies kann beispielsweise durch Staffelungen der Beteiligungen, eine angemessene Vesting-Periode und faire Leaver-Klauseln erreicht werden. Eine gute Balance zwischen den Bedürfnissen der Mitarbeiter und den Zielen des Unternehmens trägt zur Zufriedenheit und Motivation der Belegschaft bei.

Wann sind Leaver-Klauseln unwirksam?

  • Unangemessene Benachteiligung: Leaver-Klauseln können unwirksam sein, wenn sie zu einer unangemessenen Benachteiligung der Mitarbeiter führen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn einem Good Leaver alle Beteiligungen entzogen werden oder wenn einem Bad Leaver der Verlust der Beteiligung auch bei geringfügigen Pflichtverstößen droht.
  • Verstoß gegen gesetzliche Regelungen: Leaver-Klauseln können ebenfalls unwirksam sein, wenn sie gegen gesetzliche Regelungen verstoßen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Klauseln gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) oder das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) verstoßen.
  • Unklare Regelungen: Schließlich können Leaver-Klauseln unwirksam sein, wenn sie unklar oder unverständlich formuliert sind. Dies kann zu Rechtsunsicherheiten führen, sodass die Klauseln im Streitfall nicht durchsetzbar sind.

Unterschied von Leaver-Klauseln bei ESOP und VSOP

ESOP und VSOP sind Mitarbeiterbeteiligungsprogramme, bei denen Leaver-Klauseln zum Einsatz kommen können. Bei ESOP erhalten Mitarbeiter das Recht, zu einem späteren Zeitpunkt echte Unternehmensanteile zu erwerben, meist zu einem vorgegebenen Preis. Im Falle eines Austritts aus dem Unternehmen können die Leaver-Klauseln bei ESOP regeln, wie mit den erworbenen oder noch nicht ausgeübten Optionen verfahren wird.

Noch beliebter sind mittlerweile VSOP, da hier bürokratische und steuerliche Hürden einfacher umgangen werden können. Bei VSOP erhalten Mitarbeiter virtuelle Anteile, die bei einem Verkauf des Unternehmens oder bei Gewinnausschüttungen in Geld ausgezahlt werden. Leaver-Klauseln bei VSOP können ähnliche Regelungen wie bei ESOP enthalten, jedoch beziehen sie sich auf den Umgang mit den virtuellen Anteilen und möglichen Auszahlungen. In beiden Fällen ist es wichtig, dass die Leaver-Klauseln klar, fair und ausgewogen sind, um die Interessen aller Beteiligten zu schützen.

Zusammenfassung

Mitarbeiterbeteiligungsprogramme bieten Unternehmen eine gute Möglichkeit, Mitarbeiter zu gewinnen, zu binden und zu motivieren. Der Umgang mit Good Leaver- und Bad Leaver-Situationen stellt dabei jedoch eine besondere Herausforderung dar. Eine sorgfältige und ausgewogene Gestaltung der Mitarbeiterbeteiligungsverträge, insbesondere der Leaver-Klauseln und Vesting-Regelungen, ist daher essentiell, um die Attraktivität der Beteiligungsprogramme zu erhalten und rechtliche Risiken zu minimieren.

ESOP-Direkt unterstützt Unternehmen bei der Gestaltung von Mitarbeiterbeteiligungsverträgen und berät bei der Implementierung von Leaver-Klauseln und Vesting-Regelungen bzw. gestaltet diese nach den Wünschen des Unternehmens  aus.
Dabei wird besonderer Wert auf die Ausgewogenheit und Fairness der Regelungen gelegt, um sowohl Good Leaver- als auch Bad Leaver-Situationen angemessen zu berücksichtigen. Dies trägt zur Zufriedenheit und Loyalität der Mitarbeiter bei, fördert ein positives Arbeitsumfeld und minimiert den Aufwand auf beiden Seiten.

Disclaimer: Die Inhalte des Informationsangebots unter esop-direkt.de stellen keine Rechtsberatung dar. Wenn Sie eine rechtliche Prüfung Ihres Einzelfalls benötigen, dann wenden Sie sich bitte an unserer spezialisiertes Team: beratung@esop-direkt.de

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